Liebe Besucher*innen der KunstScheune Würzburg,
auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu unseren Vorsichtsmaßnahmen und Regeln gemäß aktuell gültiger Hygiene- und Kontaktbestimmungen. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung um allen Besucher*innen wie Beteiligten ein unbeschwertes Erlebnis zu bereiten.
Ein Vorstellungsbesuch ist nicht möglich…
- Wenn Sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden oder Symptome ausweisen, die COVID-19-typisch sind. Dazu gehören z.B. Atemwegssymptome jeglicher Art, unspezifische Allgemeinsymptome und Geschmacks- oder Geruchsstörungen.
Sollten Sie während der Veranstaltung Symptome entwickeln, müssen Sie umgehend den Veranstaltungsort verlassen. - Wenn Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer/einem COVID-19-Erkrankten hatten und Quarantäne angeordnet wurde.
- Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage aus einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet zurückgekehrt sind.
Maskenpflicht
Während der gesamten Veranstaltung herrscht in der KunstScheune und dem gesamten Gelände die Vorgabe, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske / FFP2-Maske) zu tragen. Lediglich in etwaigen Pausen darf die Maske im Außenbereich zum Verzehr von Speisen/Getränken abgenommen werden, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.
Testpflicht
- Inzidenz unter 35:
Die Testpflicht für Veranstaltungbesuche entfällt. - Inzidenz über 35 (aktuell gültig):
Es gilt die „3G-Regel“: Besucher*innen benötigen einen bescheinigten Corona-Schnelltest, der bei Beginn der Veranstaltung nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Vorlage eines Selbsttests genügt nicht, eine Testmöglichkeit vor Ort gibt es nicht und ein Selbsttest unter Aufsicht ist nicht möglich!
Vollständig Geimpfte und Genesene
Vollständig geimpfte Besucher*innen und Genesene benötigen für den Besuch einer Veranstaltung kein negatives Testergebnis.
Als vollständig geimpft gelten Personen, bei denen am Veranstaltungstermin seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
Die Vorlage des Impfnachweises (Impfpass, Impfbescheinigung oder Digitaler Impfnachweis) ist ausreichend.
Als genesen gelten Personen, die einen positiven PCR-Test nachweisen können, der zum Veranstaltungsbeginn mindestens 28 Tage, aber höchstens 6 Monate zurückliegt.
Liegt die COVID19-Erkrankung mehr als 6 Monate zurück, wird eine einmalige Impfung benötigt.
Kontaktnachverfolgung
Aufgrund der aktuellen Bestimmungen sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten unserer Besucher*innen zu erfassen.
Die Kontaktdaten werden am Einlass erhoben. Sie haben die Möglichkeit, entweder die Luca-App zur Kontaktnachverfolgung zu verwenden oder ein Formular mit Ihren Daten auszufüllen.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt unter Einhaltung aller datenschutzrechtlicher Grundsätze. Vier Wochen nach der Veranstaltung werden diese Daten gelöscht.